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Reising Steuerberatung – Mediathek

In unserer Mediathek finden Sie Nützliches zum Thema Steuern und Recht sowie Vollmachten und Checklisten.

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Nützliche Informationen zur Umsatzsteuer vom Bayerischen Landesamt für Steuern – einfach erklärt – finden Sie hier.

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Wissenswertes

Die Lohnsteuerkarte ist Geschichte – neu: elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die  Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die  Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind  (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die ELStAM ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen und dem Lohnsteuerabzug zu Grunde zu legen. Die steuerlich bedeutsamen Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Für den Abruf Ihrer ELStAM benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer.

Um die Lohnsteuer richtig berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber die aktuellen ELStAM (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibetrag). Änderungen der ELStAM sollten Arbeitnehmer daher zeitnah ihrem Wohnsitz-Finanzamt mitteilen.

Für Änderungen der Meldedaten (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig. In diesen Fällen ist kein zusätzlicher Antrag bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt erforderlich, da eine automatische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt.

Aber: Einen Steuerklassenwechsel oder z. B. die Beantragung von Kinderfreibeträgen von über 18-jährigen Kindern müssen Sie aber ab jetzt direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Mehr Informationen rund um das Thema „Elektronische Lohnsteuerkarte“ finden Sie unter http://www.elster.de/.

Die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Sie haben Ihre IdNr. noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die UStIdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die UStIdNr. auf Antrag (§ 27a UStG).

Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Informationen über den Aufbau von UStIdNr. in den EU-Mitgliedstaaten finden Sie in diesem Merkblatt vom Bundeszentralamt für Steuern.

Muster einer deutschen USt-IdNr.: DE000000000 (DE+9Ziffern)

Neuregelungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – der Zoll ist zuständig

Seit 2014 sind nicht mehr die Finanzämter für die Kfz-Steuer zuständig´, sondern der Zoll.

Welches Hauptzollamt Ihre Kfz-Steuer bearbeitet und welche Kontaktstelle in Ihrer Nähe für Sie da is,t können Sie hier nachlesen. Außerdem können Sie mithilfe eines Kfz-Steuer-Rechners die Höhe Ihrer Kfz-Steuer selbst ermitteln.

Quelle: www.zoll.de

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