Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform 2022 kommt – jeder Grundbesitzeigentümer ist gesetzlich verpflichtet
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu
bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.
Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern
berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die
Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die
neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Mit diesem Grundsteuer-Reformgesetz werden die bisherigen Einheitswerte durch neue
Grundsteuerwerte abgelöst. Grundstücke und Wohneigentum müssen vollständig neu bewertet werden.
Neu ist insbesondere, dass es neben dem Bundesrecht in mehreren Bundesländern eigene Regelungen
gibt.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und
Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form ab Juli
2022 über das elster-Portal abgeben. Hierzu ist eine Registrierung unter elster.de notwendig.
Für die Erfassung aller relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum bleibt nur wenig Zeit.
Die Finanzverwaltung lässt aktuell für die Einreichung der Daten über die Feststellungserklärung nur
einen zeitlichen Korridor von Juli bis Oktober 2022 zu.
Als Eigentümer*in eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen)
Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren
teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Über das elster-Portal soll diese Deklaration der Feststellungserklärung für jeden Steuerbürger einfach
und schnell möglich sein. Im Bedarfsfall können wir diese Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten
Daten gegen eine gesonderte Gebühr für Sie übernehmen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.