Die E-Rechnung kommt
Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung
elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen
Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber gibt dabei Anforderungen an die technische
Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht sowie verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen
Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen als E-Rechnungen auszustellen haben.
Die Umstellung auf die E-Rechnung ist ein großer Schritt. Es handelt sich aber um eine
Pflichtaufgabe! Das Gute daran: Die Umstellung eröffnet zugleich viele Möglichkeiten,
Geschäftsvorfälle deutlich einfacher und effizienter zu erfassen.
Durch die Optimierung der Prozesse können auch Kapazitäten Ihrer Mitarbeitenden frei
werden.
Die ab dem 01.01.2025 geltende Empfangspflicht für E-Rechnungen steht unmittelbar
bevor. Deshalb sollten Sie Ihre Empfangsbereitschaft – mindestens durch Einrichtung
einer E- Mailadresse (bspw. rechnung@unternehmen.de) – direkt ab dem 01.01.2025
sicherstellen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Umstellung zu beschäftigen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei dieser Aufgabe beratend zur Seite.
Gemeinsam können wir Ihre Prozesse analysieren und (Software-)Lösungen wie
beispielweise Datev-Unternehmen-Online implementieren (falls dies nicht bereits
geschehen ist), die Ihnen neben der Erfüllung der gesetzlichen Empfangs- und
Archivierungspflicht auch noch einen Mehrwert bezogen auf die internen Prozesse bieten.
Diese Umstellung ist ein Prozess, der individuell auf ihr Unternehmen abgestimmt werden
sollte.
Melden Sie sich gern für weitere Informationen oder die Vereinbarung eines
Beratungstermins.